Kosten für Paartherapie
Kosten für Paartherapie können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenversicherungen verrechnet werden. Behandlungen bei mir werden daher privat abgerechnet. Wenn allerdings bei einem der Partner eine Störung von Krankheitswert wie eine Angststörung oder Depression vorliegt, übernehmen Privatkassen oft teilweise.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich.
In einem Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen das Vorgehen in einer auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Paartherapie. In akuten Krisen ist ein Intensivpaket von mehreren Sitzungen in einem kürzeren Zeitraum möglich. Die Erfahrung zeigt, dass schon nach ca. 3-5 Sitzungen in den meisten Fällen eine deutliche Erleichterung eintritt und innerhalb von 10 Sitzungen eine Klärung der Hauptprobleme erreicht werden kann. Auch nach dem Ende der Paartherapie kann es hilfreich sein, in größeren Abständen das Gelernte in einer Sitzung weiter zu entwickeln.
Paar-Sitzung zu 90 Minuten € 120.
Abend-, Wochenend- und Feiertagstermine: € 150.
Dauert die Sitzung länger, wird das Honorar anteilsmäßig höher.
Das Honorar zahlen Sie bei jeder Stunde in bar.
Sollten Sie einmal den Termin nicht einhalten können, bitte ich um eine Absage (E-Mail oder telefonisch auf den Anrufbeantworter) bis spätestens 18:00 Uhr am Tag vor dem vereinbarten Termin. Anderenfalls stelle ich ein Ausfallhonorar von 50% in Rechnung.
Einzel-Behandlung
Von privaten Krankenkassen werden fünf probatorische Sitzungen zu je 50 Minuten übernommen, in denen außer einer vertieften Diagnostik die weitere Behandlung geklärt wird. Gegebenenfalls werden Sie an entsprechend qualifizierte Kollegen überwiesen. Einige private Kassen übernehmen nach Antrag auch die Kosten für eine weiterführende Behandlung. (Zusatzversicherungen über Heilpraktiker-Leistungen). Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung über die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung.
Analog zur Gebührenordnung für Psychologen (GOP), Ziffer 861 für Psychotherapie kostet eine Sitzung zu 50 Minuten € 75.
Therapiekosten sind steuerlich absetzbar unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (§ 33 EstG). Sie erhalten von mir am Ende der Behandlung eine Honorarnote für das Finanzamt.
Alle Inhalte der Therapiesitzungen unterliegen der Schweigepflicht.
